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Fahrradboxen am Bahnhof

Antrag aus der Gemeinderatssitzung 09.11.2020

Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen den Bau der Fahrradboxen bereits im Jahr 2021 auszuführen und diese Maßnahme so ins Investitionsprogramm 2021 – 2024 aufzunehmen


Begründung:
Der Bau der Fahrradboxen soll nicht erst wie im Investitionsprogramm aufgeführt im Jahr 2022 ausgeführt werden, sondern wir beantragen diese Maßnahme bereits für das
Jahr 2021 vorzusehen.

Wir sollten die Investitionen der Gemeinde Tamm nicht immer nur aus dem Blickwinkel der Autofahrer sehen, sondern endlich die Ausgaben gleichberechtigt mit und für andere Verkehrsteilnehmer einstellen.

Im Oktober 2019 wurde uns von der Verwaltung auf Nachfrage zugesichert, dass die Vorlage zum Bau der Fahrradboxen in der Dezembersitzung 2019 in Gremium eingebracht werden würde. Leider ist bis heute dazu nichts passiert.

Viele Bürgerinnen und Bürger warten bereits seit Jahren auf eine sichere Möglichkeit ihr Fahrrad am Bahnhof abstellen zu können. Sie fahren regelmäßig mit dem Fahrrad zum Bahnhof um dann auf die S-Bahn umzusteigen. Da in den letzten Jahren viele Menschen auf ein E-Bike umgestiegen sind sehen sie die unguten Abstellmöglichkeiten am Bahnhof mit Sorge. Viele Fahrräder wurden oder werden aufgrund der teilweise desolaten und in die Jahre gekommenen Abschliessvorrichtungen entwendet. Gerade im nord-östlichen Bereich des Bahnhofs, für den die Fahrradboxen geplant sind, ist die Situation besorgniserregend. Da die Fahrräder in den letzten Jahren immer teurer
werden, sollten wir diesbezüglich endlich Abhilfe schaffen. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich aus diesem Grund sehnlichst Fahrradboxen in denen sie mit ruhigem Gewissen ihre Fahrräder zurücklassen können. Zudem würde die Vermietung der Fahrradboxen jährlich Geld zurück in die Kasse der Gemeinde Tamm bringen.

Als Deckungsmittelausgleich für diese Maßnahme könnte man unserer Ansicht nach durchaus einen Teil der eingestellten Summe für die Straßenunterhaltung verwenden oder besser noch, die 60.000 € für die Anpassung des Heizungssystems in der Anschlussunterbringung durch gezielte Aufklärung, Einweisung und Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner lieber für o.g. Maßnahme verwenden.

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