Zum einen ist uns die Bebauung viel zu dicht. Die Baunutzungsverordnung lässt eine max. GFZ von 1,2 und eine max. GRZ von 0,4 zu. Der Bauherr dieses Projekt legt uns jedoch eine GFZ von 1,55 und eine GRZ von mehr als 0,55 vor. Laut BauNVO eine Überschreitung von 1/3. Noch dazu gibt es in dem uns nun zur Abstimmung vorgelegten Bebauungsplan hinsichtlich der GFZ und der GRZ keine Angaben was gemacht werden darf! Was soll das denn?
Klar ist, dass mit dem Mieter dieses Gebäudes, der INSEL e.V., eine Mietbindung auf 30 Jahre vereinbart wurde. In dieser Zeit wird der Bauherr sicherlich nicht über eine Erweiterung oder Änderung des Gebäudes nachdenken. Jedoch was ist, wenn nach diesen 30 Jahren die Mietbindung ausläuft und der freie Markt interessanter ist?? Dann wird es aus heutiger Sicht sicherlich Probleme mit den Stellplätzen für die Wohnungen geben. Gerade für die Zeit danach muss jetzt schon Vorsorge getroffen und vor allem Klarheit geschaffen werden!
Als sich die Verwaltung Anfang 2019 an die konkrete Vermarktung dieses Grundstücks an der Brächterstraße machte, ging sie mit einem Gebäude mit Staffelgeschoss und einer Gebäudehöhe von 9 m ins Rennen, auf der Suche nach einem Interessenten. Von diesen Vorgaben ist hier und jetzt keine Rede mehr. Ohne Staffelgeschoss und bei einer Höhe von 10,5 m spricht keiner mehr über die Ursprungsidee.
Selbstverständlich ist uns klar, dass der Bauherr durch die Änderungen der einzelnen Ideen, von der ursprünglich angedachten Kinderbetreuungseinrichtung bis hin nun zum Mietobjekt für eingeschränkte Menschen, die Planungen immer wieder aufgrund veränderter Bedarfe anpassen musste. Jedoch gewinnt man den Eindruck, dass das Objekt bei jeder Änderung auch noch einmal ausgemostet und vergrößert wurde.
Wir sehen die Abkehr vom Staffelgeschoss hin zu einem Vollgeschoss als großen Nachteil an. Es gab damals bei der Vorgabe für das Gebäude durch die Verwaltung gute Gründe ein Staffelgeschoss zu favorisieren. Vor allem im Hinblick darauf dass das Gebäude nahe an die Straßenkante anschließt, in unseren Augen durch ein Staffelgeschoss die architektonisch bessere Lösung wäre. Dadurch wird der Eindruck vermieden vor einer Wand zu stehen.
Die Parkplatzlösung für dieses Objekts sehen wir sehr kritisch und wir sind bei der Lösung weit weg von einer Planung für Menschen mit Einschränkungen.
Neben den vier Stellplätzen in der Garage sind im Außenbereich fünf Stellplätze geplant. Dies ist für uns auch so erst einmal in Ordnung. Sehen wir uns diese Stellplätze genauer an, so sind sowohl im Außen- als auch im Garagenbereich jeweils zwei mal zwei Parkplätze als gefangene Stellplätze geplant. Von 9 Stellplätzen sind demnach vier Stellplätze als gefangene Stellplätze geplant. Auch ist von diesen neun Stellplätzen nur ein Stellplatz aufgrund seiner Maße, als Behindertenparkplatz zu betrachten und dieser ist auch noch ein gefangener Stellplatz. Dies sollte geändert werden.
Im Bebauungsplan ist im Außenbereich ein Pflanzgebot für einen mittelkronigen Baum vorgegeben. Schauen wir auf den Plan ist uns schleierhaft wie dieses Pflanzgebot aufgrund der beengten Verhältnisse im Außenbereich überhaupt durchgesetzt werden kann bzw. wo dieser Baum effektiv gepflanzt werden soll.
Platz dafür sehen wir dafür nämlich nicht, denn alle Grenzen der Bebauung werden bis auf den letzten Millimeter ausgenutzt. Dies trägt nicht zur Qualität von Wohnraum und letztendlich auch nicht zur Aufenthaltsqualität für die Bewohner und Bewohnerinnen bei.
Wir möchten diese Änderungspunkte gerne noch diskutiert und gegebenenfalls aufgenommen haben. Sollte sich keine Mehrheit für unsere Änderungswünsche finden werden wir, aufgrund der für uns noch nicht zur Zufriedenheit gelösten Sachverhalte, leider und mit schwerem Herzen gegen dieses Bauvorhaben stimmen. Auch wenn es sich bei dem hier vorliegenden Objekt um ein äußerst ehrenvolles und attraktives Projekt handelt.